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Impressum

Wir über uns

Schön, dass Sie bei uns vorbeischauen.

Wir möchten uns Ihnen kurz vorstellen:

 

 

 Geschäftsordnung für den Arbeitskreis der Wanderführerinnen von Wind und Wetter

Es besteht kein Eintrag im Vereinsregister und keine Rechtsfähigkeit.

I. Zielsetzung

Ziel des Arbeitskreises ist es, Wandern jeglicher Art z.B Themenbezogene Fahradwanderungen, Mehrtageswanderungen (Erleblebniswanderungen), im Sinne eines nachhaltig, ökologisch, Umweltverträglichen, sanften Freizeittourismus zu fördern.

 Der Arbeitskreis oder einzelne Mitglieder erarbeiteten qualifizierte Wanderangebote und führt diese durch.

Der Arbeitskreis entwickelt Wanderprojekte, fördert aktiv nachhaltigen Tourismus in der Region.

 

Zu diesem Zweck organisiert er :

 1. Eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitglieder

2. Gemeinsame Sitzung als Gelegenheit, die Interessen der Mitglieder zu sammeln, zu diskutieren , zu koordinieren und durch Beschlussfassung in eine für alle gültige Form zu bringen.

 II. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglied im Arbeitskreis ist, wer nach qualifizierter Wanderführe/innen oder Landschaftsführer/innen Ausbildung, ein Zertifikat erwirbt.

Die Mitglieder sind verpflichtet, sich über einschlägige Forschungen und Entwicklungen informiert zu halten, und gemäss ihres Zertifikates an Fortbildungsmassnahmen teilzunehmen. Mangelnde Informationen und Nichtteilnahme an Veranstaltungen können zum Ausschluss aus dem Arbeitskreis führen.

 III. Sprecher/innen

Die Mitglieder des Arbeitskreises wählen für zwei Jahre jeweils drei Sprecher/innen.

Aus einer aufzustellenden Liste kann jede/jeder Wahlberechtigte persönlich bis zu drei Kandidat/innen geheim wählen.

Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

  Die Aufgaben der Sprecher/innen sind:

 - Kontakt innerhalb des Arbeitskreises sicherzustellen

- Verbindung zu anderen Institutionen zu halten

- die anfallenden Organisationsaufgaben durchzuführen

- finanzielle Angelegenheiten zu regeln

 IV. Mitgliederversammlungen:

Mitgliederversammlungen des Arbeitskreises werden von den Sprecher/innen schriftlich einberufen.

Die Einladung mit Tagesordnung soll in der Regel 14 Tage vor Termin erfolgen. Die Mitgliederversammlung ist in der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

 Jedes Mitglied hat eine Stimme.



 

 

 

 

 

 

 

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